01.06.2002 · Fachbeitrag · Unterhalt
Abtretbarkeit von Unterhaltsansprüchen
| Unterhaltsansprüche sind grundsätzlich unpfändbar und damit unabtretbar. Das gilt ausnahmsweise nicht für Ansprüche auf rückständigen Unterhalt, wenn der Unterhaltsberechtigte vom Abtretungsempfänger den vollen Unterhalt erhalten hat (OLG Bremen, Beschluss, 11.10.01, 4 U 20/01, OLGR 02, 7). (Abruf-Nr. 020580) |
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