01.09.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt
Anforderungen an ein Auskunftsbegehren
| Im Rahmen der Auskunft gemäß § 1605 Abs. 1, § 260 BGB hat der Auskunftsberechtigte Anspruch auf eine systematische, in sich geschlossene Zusammenstellung der erforderlichen Angaben, die ihm ohne übermäßigen Arbeitsaufwand die Berechnung seines Unterhaltsanspruchs ermöglicht (OLG Hamm 15.10.03, 11 WF 160/03, FamRZ 04, 1105, Abruf-Nr. 042037). |
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