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  • 01.01.2001 · Fachbeitrag · Unterhalt

    Herabsetzendes Abänderungsverfahren: Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts nicht vergessen

    | Unterhaltstitel können bei wesentlicher Änderung der dem Titel zu Grunde liegenden Verhältnisse abgeändert werden. Anlass, einen Unterhaltstitel ändern zu lassen, geben in erster Linie Veränderungen zum einen in der Person des Berechtigten - z.B. durch Erreichen einer höheren Altersstufe - und zum anderen in der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten wie Arbeitslosigkeit, Eintritt in das Rentenalter etc. Der folgende Beitrag weist auf die Risiken der Rückforderung zu viel gezahlten Unterhalts hin und zeigt, wie der Anwalt diese ausschließen kann, wenn der Unterhaltsschuldner die Herabsetzung seiner Unterhaltszahlungen erreichen will. |