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  • 01.12.2004 · Fachbeitrag · Unterhalt und Zugewinn

    Vier wichtige Aspekte bei der Berücksichtigung einer Abfindung

    | Der BGH hat entschieden, dass Eheleute durch Ehevertrag regeln können, ob eine Abfindung beim Zugewinn oder beim Unterhalt berücksichtigt werden soll (FamRZ 04, 1352; dazu Büte, FK 04, 163). Es ist sogar zulässig, die Abfindung aufzuteilen. Dies folgt daraus, dass die BGH-Richter die Sache zurückverwiesen haben, um festzustellen, welche Vorstellungen die Parteien bei Abschluss der Vereinbarung hatten, insbesondere, ob mit dem vereinbarten Unterhalt die gesamte Abfindung als ausgeglichen gelten sollte. |