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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    PKH-Bewilligung für Vaterschaftsanfechtung

    | Dem Beklagten ist zur Verteidigung in einem Vaterschaftsanfechtungsprozess PKH zu bewilligen, auch wenn er dem Feststellungsantrag nicht entgegen tritt (OLG Koblenz, Beschluss, 6.6.01, 13 WF 330/01, n.v.). (Abruf-Nr. 011408) |