01.10.2002 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Angleichungsdynamische Versorgungsanwartschaften
| Angleichungsdynamische Versorgungsanwartschaften sind im Beitrittsgebiet seit der Überleitung des Versorgungsausgleichs auf dieses Gebiet (mit Wirkung vom 1.1.92 durch das Versorgungsausgleichs-Überleitungsgesetz - VAÜG -, Art. 31 des Rentenüberleitungsgesetzes vom 25.7.91, BGBl. I, 1606, 1702) geläufig. Anders ist es dagegen in den alten Bundesländern. Zwar handelt es sich bei diesen Anwartschaften um Anrechte, die in den neuen Bundesländern erworben worden sind (oder die dort erworbenen Anrechten gleichgestellt sind). Diese Anrechte können aber auch Ehegatten zustehen, die sich (nun) in den alten Bundesländern aufhalten. Sie können daher in einem dort durchzuführenden Versorgungsausgleich zu berücksichtigen sein. Die folgenden Ausführungen informieren über die Behandlung dieser angleichungsdynamischen Anrechte im Versorgungsausgleich. |
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