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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich

    Behandlung der Beamtenversorgung

    | Sind im Versorgungsausgleich Anwartschaften auf eine Beamtenversorgung auszugleichen, ist auch die Sonderzuwendung als dynamisch zu behandeln und nicht erst nach Umrechnung mit Hilfe der Faktoren der Barwertverordnung und der Rechengrößen zur Berechnung des Versorgungsausgleichs in die Ausgleichsberechnung einzubeziehen (BGH, Beschluss, 11.7.01, XII ZB 69/99, n.v.). (Abruf-Nr. 011399) |