01.10.2004 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Bewertung von Anrechten aus der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes
| Nach der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) zum 1.1.02 sind deren Versorgungsanrechte im Anwartschaftsstadium als statisch, im Leistungsstadium jedoch als volldynamisch zu beurteilen (BGH 7.7.04, XII ZB 277/03, FamRZ 04, 1474, Abruf-Nr. 042130). |
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