01.01.2004 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Neue BarwertVO: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr
| Die Ermittlung des Barwertes von Anrechten einer nicht-volldynamischen Versorgung (hier: Bayerische Apothekerversorgung) bestimmt sich seit dem 1.1.03 nach der BarwertVO in der Fassung der Zweiten VO zur Änderung der BarwertVO vom 26. 5.03 (BGBl. I, 728). Den Bedenken des Senats im Beschluss vom 5.9.01 (BGHZ 148, 351 = FamRZ 01, 1695, FK 02, 1; Abruf-Nr. 011385) ist durch die Änderung der BarwertVO Rechnung getragen (BGH 23.7.03, XII ZB 152/01, FamRZ 03, 1639, Abruf-Nr. 032153). |
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