01.01.2002 · Fachbeitrag · Versorgungsausgleich
Nicht volldynamische Rechte: Die BarwertVO ist verfassungswidrig
| Die Barwertverordnung (BarwertVO) ist verfassungswidrig. Diese Verfassungswidrigkeit schlägt jedoch nicht auf die gesetzliche Bestimmung des § 1587a Abs. 3 Nr. 2 BGB durch (BGH, Beschluss, 5.9.01, XII ZB 121/99, FamRZ 01, 1695). (Abruf-Nr. 011385) |
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