27.05.2010 | Versorgungsausgleich
Versorgungsausgleichskasse ist gegründet
von VRiOLG Hartmut Wick, Celle
Am 1.4.10 ist § 15 Abs. 5 S. 2 VersAusglG in Kraft getreten. An diesem Tag wurde im BGBl bekannt gemacht, dass die Versorgungsausgleichskasse (VAK) ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen hat. Diese Pensionskasse ist aufgrund des Gesetzes über die Versorgungsausgleichskasse (Art. 9e des Gesetzes vom 15.7.09, BGBl I, 1939) von einem Konsortium von 38 Lebensversicherern als VVaG gegründet worden. Sie soll die Versorgung des Ausgleichsberechtigten bei der externen Teilung eines betrieblichen Versorgungsanrechts durchführen, wenn der Ausgleichsberechtigte sein Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung nicht ausübt.
Übersicht: Wichtiges zur neuen Versorgungsausgleichskasse (VAK) |
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Quelle: Ausgabe 06 / 2010 | Seite 105 | ID 135930