01.12.2002 · Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Fehler bei der Sicherung des Zugewinnausgleichs vermeiden
| Im Zuge der Trennung stellt ein Ehegatte häufig fest, dass der andere seine Vermögensbilanz negativ beeinflusst und undurchsichtige Geschäfte tätigt, wie z.B. die Auflösung von Lebensversicherungen. Ein Anwalt verstößt gegen seine Sorgfaltspflicht, wenn er die Vollstreckbarkeit des Zugewinnausgleichsanspruchs seines Mandanten nicht sichert, obwohl er konkrete Hinweise auf eine Vereitelungsabsicht des anderen Ehegatten hat (OLG Hamm FamRZ 92, 430). Der folgende Beitrag zeigt Möglichkeiten auf, wie Sie die Ausgleichsforderung Ihres Mandanten schützen können. |
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