24.01.2008 | Zugewinnausgleich
Hausratsverordnung und Güterrecht
1. Haben die Parteien bei einer einvernehmlichen Hausratsverteilung einen Pkw als Hausrat behandelt und ihn einem der Ehegatten zugeteilt, ist der Pkw nicht im Endvermögen des Ehegatten anzusetzen, dem er zugeteilt ist. |
2. Die mit dem als Hausrat behandelten Gegenstand zusammenhängenden Verbindlichkeiten sind jedoch im Endvermögen des betreffenden Ehegatten zu berücksichtigen, wenn die Parteien keine anderweitige Vereinbarung getroffen haben. |
3. Eine Forderung, die erst in dem Prozess realisiert werden soll, für den PKH begehrt wird, ist regelmäßig kein verwertbares Vermögen i.S. des § 115 ZPO. |
(OLG Bremen 4.6.07, 4 WF 73 und 74/07, n.v., Abruf-Nr. 080162) |
Sachverhalt
Die Parteien streiten im Zugewinnausgleichsverfahren u.a. über die Berücksichtigung eines finanzierten Pkw Mercedes im Endvermögen des ausgleichspflichtigen Ehemannes. In einer Vereinbarung hatten sie einen Pkw Twingo auf die Ehefrau und den Pkw Mercedes auf den Ehemann zu Alleineigentum übertragen. Das AG hat den Pkw Mercedes im Endvermögen des Ehemannes nicht berücksichtigt, wohl aber die am Stichtag bestehenden Verbindlichkeiten dafür. Das OLG hat die Entscheidung soweit bestätigt.
Entscheidungsgründe
Soweit eine Verteilung nach der HausratsVO möglich ist, stellt die HausratsVO eine dem Zugewinn vorgehende Regelung dar (BGH FamRZ 91, 43, 49). Hier kann offen bleiben, ob der Pkw Mercedes als Hausrat anzusehen ist, denn es steht den Eheleuten frei, einen Pkw entweder als Zugewinn oder als Hausrat anzusehen, ohne dass es für die Wirksamkeit der Regelung auf die Einhaltung der Form des § 1410 BGB ankommt.
Die Kreditverbindlichkeiten sind im Endvermögen zu berücksichtigen, obwohl der Pkw als Aktivposten infolge der Zuordnung zum Hausrat aufgrund der Einigung der Parteien nicht berücksichtigt worden ist (BGH NJW-RR 86, 1325). Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn eine anderweitige gerichtliche Bestimmung i.S. des § 10 Abs. 1 HausratsVO erfolgt ist oder aber eine anderweitige vertragliche Vereinbarung der Parteien besteht.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig