01.05.2006 | Zugewinnausgleich
Rechtsprechungsübersicht 2005 (Teil 2)
Der Beitrag gibt eine Übersicht über Entscheidungen zum Zugewinnausgleich im Jahre 2005 im Anschluss an FK 06, 30.
Feststellungsklage
Im Hinblick auf die neue Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Eheverträgen besteht trotz der Möglichkeit der Leistungsklage ein Bedürfnis zur Klärung der Rechtswirksamkeit des Vertrags. Nach Ansicht des BGH ist eine Zwischenfeststellungsklage auch als Widerklage im Verfahren über eine in einer Vereinbarung geregelte Folgesache zulässig (FamRZ 05, 691; 05, 1449).
Das OLG Frankfurt verneint die Möglichkeit einer positiven Feststellungsklage auf Nichtigkeit eines Ehevertrags wegen Fehlens des besonderen Feststellungsinteresses (FamRZ 05, 457 m. kritischer Anmerkung Herr, S. 458). Im konkreten Fall war die Klage aber unzulässig, weil weder ein Scheidungsantrag gestellt war noch feststand, ob es zur Scheidung kommen werde. Demgegenüber bejaht das OLG Düsseldorf die Zulässigkeit einer derartigen Klage und damit das Interesse an einer baldigen Feststellung, soweit ein Scheidungsantrag bereits gestellt ist (FamRZ 05, 282). Denn mit dem Feststellungsurteil erfolgt eine für alle Folgesachen verbindliche und einheitliche Beurteilung des Vertrags.
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