· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Aktuelles zum Endvermögen aus 2014 und 2015
von RA Dieter Büte, VRiOLG a.D., Bad Bodenteich/Celle
| In 2014 und 2015 sind wieder wichtige Entscheidungen zum Endvermögen ergangen. Dazu die folgende Übersicht: |
- Ertragswertverfahren: Nicht beanstandet hat der BGH, dass das Ertragswertverfahren angewendet wird, um ein Unternehmen zu bewerten (Orthopädiegeschäft, BGH FK 14, 38; 44). Auf der Grundlage eines Kapitalisierungsfaktors ist das Jahresergebnis von mindestens drei vorangegangenen Jahren zu ermitteln und der Wertberechnung zugrunde zu legen. Wird der objektive Unternehmerwert ermittelt, ist davon auszugehen, dass das Unternehmen mit unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen fortgeführt werden kann, die sich aus den Marktverhältnissen und den sonstigen Einflussfaktoren des Unternehmens zum Bewertungsstichtag ergeben.
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