· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Wichtige Entscheidungen zum Güterrecht in den Jahren 2016 bis 2018 (Teil 3)
von VRiOLG i.R. und RA Dieter Büte, Bad Bodenteich/Hamburg
| In den Jahren 2016 bis 2018 sind wichtige Entscheidungen zur Auskunft, zur Feststellung des Trennungszeitpunkts und zum Verfahrensrecht beim Zugewinnausgleich ergangen. Dazu im Einzelnen: |
1. Auskunft
In einer Entscheidung vom 31.1.18 hat sich der BGH mit mehreren Fragen beschäftigt (FamRZ 18, 581):
a) Auskunftsanspruch ist ein reiner Hilfsanspruch
Der Auskunftsanspruch steht jedem Ehegatten (im konkreten Fall Stufenantrag der Ehefrau und Auskunftswiderantrag des Ehemannes nach § 1379 Abs. 1 S. 1 BGB) zu, um den Zugewinn und die Ausgleichsforderung zu berechnen. Dieser Anspruch ist ein reiner Hilfsanspruch und umfasst auch Auskunftspflichten zu illoyalen Vermögensminderungen nach § 1375 Abs. 2 BGB.
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