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  • · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht

    ZGA: Aktuelles aus 2014 und 2015 zur Auskunft

    von VRiOLG i.R. Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle

    | Schon in der Auskunftsstufe gibt es zahlreiche Fehlerquellen. Dazu aktuelle Rechtsprechung aus 2014 und 2015. |

     

    1. Gegenstand des Auskunftsanspruchs (OLG Brandenburg NZFam 14, 86)

    • Der Auskunftsanspruch nach § 1379 BGB umfasst nicht Auskünfte über die stillen Reserven im Firmenwert einer GmbH, an der der Ausgleichspflichtige beteiligt ist.
    • Steuerschulden sind dadurch zu belegen, dass der Pflichtige den Steuer- oder den Widerspruchsbescheid oder ein finanzgerichtliches Urteil vorlegt.