18.04.2019 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Stundung einer ZGA-Forderung ist schenkungsteuerpflichtig
| Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer ZGA-Forderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung i. S. v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG (BFH 22.8.18, II R 51/15, Abruf-Nr. 206480 ). |
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