· Fachbeitrag · Streit-Bar
Der Ehevertrag oder Coaching ‒ Gerechtigkeitsgaranten beim Zugewinnausgleich?
von RAin Dr. Judith Krämer, FAin Familienrecht, FAin Erbrecht, LL. M. (Münster), Schneider Stein & Partner, Hamburg, und RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz
| Über die Gerechtigkeit beim Zugewinnausgleich kann man streiten. Wie schön, wenn man nach der Arbeit gemütlich an einer Bar einmal abseits des Arbeitsalltags ganz ungezwungen über das Thema diskutieren kann. Rechtsfortbildung nach Feierabend. Oder: Alles ist streitbar. |
»Rechtsanwältin Neumann: Grundsätzlich finde ich den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gut. Dadurch werden die Lebensleistungen beider Ehegatten gleichwertig behandelt, egal, ob es sich dabei um eine Erwerbstätigkeit handelt oder um „Familienarbeit“.
»Rechtsanwältin Dr. Krämer: Darin stimme ich uneingeschränkt zu. Auch, wenn die Entstrickung der Vermögen nach langer Ehedauer in der Praxis oftmals mühsam ist, entsteht auch bei einer reinen „Haushaltsführungsehe“ zumindest rückwirkend eine gewisse wirtschaftliche Gleichberechtigung.
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