· Fachbeitrag · Vorzeitiger Zugewinnausgleich
Warum Sie den vorzeitigen Zugewinnausgleich aus seinem Dornröschenschlaf wecken sollten
von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle
| Fälle des vorzeitigen ZGA gem. §§ 1385, 1386 BGB sind in der Praxis selten. Dabei ist das Verfahren geeignet, einen vorverlegten Stichtag für die Berechnung des Endvermögens (§ 1375 BGB) herbeizuführen. So kann entweder dem Sicherungsinteresse des Ausgleichsberechtigten oder dem Interesse des Ausgleichspflichtigen daran, eine künftige Vermögensposition nicht mehr in den ZGA einbeziehen zu müssen, Rechnung getragen werden. Der Beitrag zeigt die Vorzüge des vorzeitigen ZGA. |
1. Voraussetzungen des vorzeitigen ZGA
Gem. § 1385 BGB kann der ausgleichsberechtigte Ehegatte vorzeitigen Ausgleich des Zugewinns bei vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verlangen, wenn
- 1. die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt leben,
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