· Fachbeitrag · ZGA
Ansatz des Liquidationswerts im ZGA
von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Der BGH hat sich mit dem Ansatz des Liquidationswerts eines Unternehmens im ZGA und mit der Hemmung der Verjährung der ZGA-Forderung befasst. Dazu im Einzelnen: |
Sachverhalt
Die Parteien schlossen am 27.3.99 die Ehe. Der Scheidungsantrag wurde am 1.10.04 zugestellt. Der Ehemann (M) war Arzt für Mund, Kiefer und Gesichtschirurgie sowie für Plastische Chirurgie in eigener Praxis, während er kosmetische Operationen als Konsiliararzt in einer Privatklinik durchführte, die er treugeberisch gründen ließ. Geschäftsführerin (GF) und Alleingesellschafterin davon war die F. Diese Gesellschaft mietete die Räumlichkeiten an und tätigte Investitionen in deren Ausstattung. Sie stellte dem M die Räumlichkeiten nebst Inventar gegen Zahlung einer Vergütung zur Verfügung. M und F übernahmen selbstschuldnerische Bürgschaften für die Kredite der Gesellschaft.
Im Mai 2004 trennten sich die Eheleute. Noch im gleichen Monat wurde die F als GF der Gesellschaft abberufen. Sie trat die Geschäftsanteile an den M ab. Mit Urteil vom 11.8.05 wurde die Gesellschaft rechtskräftig dazu verpflichtet, die F von Kreditbürgschaften von rund 650.000 EUR freizustellen. Kurz danach stellte der M als neuer GF der Gesellschaft einen Insolvenzantrag; das Insolvenzverfahren wurde mit Beschluss vom 13.10.05 eröffnet. Die von der Gesellschaft eingebrachten Einbauten und Inventargegenstände veräußerte der Insolvenzverwalter Anfang 2006 für 75.000 EUR.
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