· Fachbeitrag · ZGA
Vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft
von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, Münster
| Der BGH stellt klar: Im Fall des § 1386, § 1385 Nr. 1 BGB muss neben den Tatbestandsvoraussetzungen nicht noch zusätzlich ein berechtigtes Interesse dargelegt werden. |
Sachverhalt
Das Scheidungsverfahren, in dem die Antragsgegnerin (F) im Scheidungsverbund Anträge in den Folgesachen Unterhalt und Güterrecht gestellt hatte, ist noch nicht abgeschlossen. Im vorliegenden rechtshängigen Verfahren hat der Antragsteller (M) die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft beantragt. Das AG hat den Antrag abgewiesen. Auf die Beschwerde des M hat das OLG die angefochtene Entscheidung abgeändert und ausgesprochen, dass die Zugewinngemeinschaft vorzeitig aufgehoben wird. Der BGH hat der F VKH für das Rechtsbeschwerdeverfahren versagt.
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