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  • · Fachbeitrag · ZGA

    Wichtige Rechtsprechung zum Güterrecht im Jahr 2021 ‒ Teil 2

    von RA Dieter Büte, VRiOLG i.R. Bad Bodenteich/Hamburg

    | Im Jahr 2021 sind wichtige Entscheidungen zum vorzeitigen ZGA und Verfahrensrecht ergangen. Dazu im Einzelnen: |

    1. Vorzeitiger Zugewinnausgleich

    In Übereinstimmung mit dem BGH (FamRZ 19, 1535) geht das OLG Brandenburg davon aus, dass der Zulässigkeit eines Antrags auf vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft die Anhängigkeit der Folgesache ZGA nicht entgegensteht, da die Ansprüche auf unterschiedlichen Lebenssachverhalten beruhen und daher unterschiedliche Streitgegenstände darstellen (FamRZ 21, 1869).

     

    Bei einem auf § 1385 Nr. 1 BGB gestützten Antrag müsse der Antragsteller den Trennungszeitpunkt darlegen sowie die Voraussetzungen des § 1567 Abs. 1 S. 1 BGB. Beim Getrenntleben innerhalb der Ehewohnung sei u. a. darzulegen, welche Räume konkret von welchem Ehegatten und welche gemeinsam genutzt würden. Notwendig sei es, dass die ehelichen Gemeinsamkeiten in allen Lebensbereichen aufgegeben seien. Die Aufrechterhaltung gewisser familiärer Gemeinsamkeiten im Interesse der gemeinsamen Kinder sei unschädlich.