· Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
So werten Sie Sachverständigengutachten zur Immobilienbewertung nutzbringend aus
von VRiOLG Frank Walter, Hamm
| Im Zugewinnausgleich (ZGA, § 1373 BGB) stellt oft eine im Alleineigentum eines Ehegatten stehende Immobilie den bedeutendsten Vermögenswert dar. Kenntnisse darüber, wie (un-)bebaute Grundstücke zu bewerten sind, sind daher für den im Familienrecht tätigen Anwalt höchst nutzbringend. |
1. Rechtliche Grundlagen der Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung ist in Deutschland in hohem Maße verrechtlicht. Für die Verkehrswertbestimmung ist in allen Rechtsbereichen § 194 BauGB maßgebend. Danach wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Wie die Bewertung von (un-)bebauten Grundstücken im Einzelnen vonstattengeht, ist in der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung ‒ ImmoWertV vom 19.5.10; www.iww.de/s5310) niedergelegt:
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