· Fachbeitrag · Zugewinnausgleich
Vorliegen einer illoyalen Vermögensverfügung
von VRiOLG a.D. Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
| Der BGH hat zur Darlegungs- und Beweislast bei der illoyalen Vermögensminderung (§ 1375 Abs. 2 Nr. 2 BGB) entschieden. Der Beitrag zeigt, warum der Beschluss bedenklich ist. |
Sachverhalt
Der Sachverhalt entspricht dem in FK 16, 9 (in dieser Ausgabe). Zu ergänzen ist Folgendes: M hat einen Sparvertrag aufgelöst und sich das Guthaben auszahlen lassen, bevor der Scheidungsantrag zugestellt worden ist.
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Der Tatbestand einer illoyalen Vermögensminderung ist nur dann schlüssig dargelegt, wenn der in Rede stehende Betrag nicht im Rahmen einer ordnungsgemäßen Lebensführung verbraucht worden sein kann (Abruf-Nr. 177624). |
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