· Nachricht · Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Ausgleich unentgeltlicher Leistungen an die Eltern der Lebensgefährtin
| Erbringt jemand nicht unerhebliche Arbeits- und Materialleistungen in einer von ihm und seiner mit ihm nicht verheirateten Partnerin bewohnten, im Eigentum ihrer Eltern stehenden Immobilie zu dem Zweck, sich und seiner Familie dort langfristig ein Unterkommen zu sichern, gilt: Es kann nicht ohne Weiteres von dem Abschluss seines Kooperationsvertrags zwischen ihm und den Eltern ausgegangen werden ( BGH 4.3.15, XII ZR 46/13, FamRZ 15, 833, Abruf-Nr. 175722 ). |
Der BGH hat sich mit dieser Entscheidung erstmals mit Investitionen in das Objekt der Eltern eines Lebensgefährten auseinandergesetzt. Mehr dazu lesen Sie demnächst in FK.
Quelle: ID 43490181