· Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
Wichtige Entscheidungen aus 2014 zur Rückabwicklung von Zuwendungen
von RiOLG Andreas Kohlenberg, Celle
| Der Beitrag gibt einen Überblick über wichtige ober- und höchstrichterliche Entscheidungen aus 2014 zu ehebezogenen Zuwendungen und Zuwendungen von Schwiegereltern. |
1. Ehebezogene Zuwendungen
Die Grundsätze des BGH (FamRZ 12, 1789) dazu, wie ehebezogene Zuwendungen zwischen Ehegatten zurückzugewähren sind, sind auch auf Zuwendungen nicht Verheirateter anzuwenden, die eine Eheschließung erwarten (OLG Dresden NZFam 14, 90): Die Frau (F) hatte mit dem Mann (M) in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft zusammengelebt. Nachdem er ihr einen Heiratsantrag machte, hat sie ihre Ersparnisse genutzt, um Rechnungen betreffend Baumaßnahmen auf dem im Alleineigentum des M stehenden Grundstück zu bezahlen. Sie heirateten, nachdem das Haus fertiggestellt war. Die Ehe scheiterte aber später. F verlangte die von ihr erbrachte Zuwendung zurück. Das OLG hat folgende Anspruchsgrundlagen geprüft, nämlich einen gesellschaftsrechtlichen Ausgleichsanspruch, einen Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung sowie einen Anspruch wegen Störung der Geschäftsgrundlage. Es hat diese jedoch jeweils mangels substanziierten Vortrags der F abgelehnt.
Das AG Büdingen hat im Anschluss an das OLG Frankfurt (11.3.10, 1 UF 146/08) eine Brautgabe nach islamischem Recht als ehebezogene Zuwendung angesehen (NZFam 14, 1145).
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