· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Auf Erledigungen im Verbund kostengünstig reagieren
| Es kommt vor, dass im Verbund geltend gemachte Folgesachen sich während des laufenden Scheidungsverfahrens auf die ein oder andere Art und Weise erledigen. Fraglich ist, wie darauf kostengünstig zu reagieren ist. |
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Die Ehefrau (F) macht nachehelichen Unterhalt als Folgesache im Scheidungsverbundverfahren gegen M geltend. Während des laufenden Verfahrens einigen sich M und F in einer notariellen Urkunde über alle offenen Fragen, einschließlich des nachehelichen Unterhalts. Der Anwalt A der F fragt sich, wie er verfahrensmäßig mit Blick auf mögliche Kostenfolgen angemessen reagiert. |
Nach § 150 Abs. 1 und 4 FamFG werden im Normalfall die Kosten der Scheidung und der Folgesachen gegeneinander aufgehoben. Wenn aber diese Kostenverteilung bei einer Unterhalts- oder Güterrechtssache als unbillig erscheint, kann das Gericht die Kosten auch nach billigem Ermessen anderweitig verteilen. Unterliegt ein Ehegatte in einer Familienstreitsache mindestens teilweise oder nimmt er seinen Antrag zurück, soll im Allgemeinen eine Quotelung der Billigkeit entsprechen (Streicher in: Schwab/Ernst, Handbuch Scheidungsrecht, 8. Aufl., § 1 Rn. 517).
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