· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Bündelung von Verfahren
| Gerade bei streitigen Scheidungssachen kommt es oft zu mehreren parallel laufenden Verfahren. Fraglich ist hier oft, ob solche Verfahren von vornherein gebündelt werden können. Dazu ein Beispiel aus der Praxis. |
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Eine Ehefrau sucht ihre Anwältin mit der Frage auf, sie habe gehört, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung könne die Übertragung des Sorgerechts, des Aufenthaltsbestimmungsrechts und der Wohnungszuweisung in einem Verfahren beantragt werden. Hat sie Recht? |
Zunächst ist hervorzuheben, dass dem FamFG die einstweilige Verfügung fremd ist, es gibt nur die einstweilige Anordnung.
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