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  • · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis

    Richtige Vorgehensweise im Stufenverfahren

    | Taktische Fragen spielen im Familienrecht eine große Rolle, z. B. wenn der Unterhaltspflichtige trotz Stufenklage keine Auskunft erteilt. |

     

    • Beispiel

    Gegen Vater (V) ist Kindesunterhalt im Stufenverfahren geltend gemacht worden. Es ist ein Teilversäumnisbeschluss zur Auskunftserteilung ergangen. Trotz der Festsetzung von Zwangsmitteln reagiert V nicht. Was ist zu tun?

     

    Zulässig ist es, beim Stufenantrag einen Mindestunterhaltsbetrag und zugleich unbeziffert Zahlung zu verlangen (BGH FamRZ 16, 1044). Es kann eine Teilentscheidung zum bezifferten Kindesunterhalt ergehen (Streicher, in: Handbuch: Scheidungsrecht, 8. Aufl., § 10 Rn. 71). Dies ist effektiv. Die Zwangsvollstreckung dauert i. d. R. Monate. Ein neues Verfahren geht kaum schneller.