· Fachbeitrag · Editorial FK-12.2023
Die Bedeutung der Eilbedürftigkeit in Eilverfahren: Ein Blick über den Tellerrand des Familienrechts
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, das OLG Nürnberg (6.7.23, 3 U 889/23) musste über ein Eilverfahren entscheiden, in dem der Antragsteller das Eilbedürfnis bei Verletzung von Geschäftsgeheimnissen selbst widerlegt hat. Dies wirft interessante Fragen auf, die über das Geschäftsgeheimnis hinausgehen und sich auf die grundsätzliche Bedeutung der Eilbedürftigkeit in Eilverfahren erstrecken. |
Insbesondere im Bereich des Familienrechts, in dem Eilverfahren oft zur Entscheidung über Unterhaltsansprüche oder Sorgerechtsfragen eingeleitet werden, ist fraglich, wie das Prinzip der Eilbedürftigkeit gewahrt werden kann, wenn Fristverlängerungsanträge die zeitnahe Rechtsdurchsetzung gefährden.
Wenn der Antragsteller in der ersten Instanz unterliegt und die Berufungsbegründungsfrist verlängert, kann dies als Selbstwiderlegung des Eilbedürfnisses angesehen werden. Dieses Prinzip stellt sicher, dass Mandate so organisiert werden müssen, dass Eilverfahren auch in der Berufungsinstanz bearbeitet werden können, ohne dass Fristen verlängert werden müssen. Das OLG Nürnberg betont, dass das Eilbedürfnis eine grundlegende Voraussetzung ist, um den einstweiligen Rechtsschutz zu rechtfertigen. Dieses Prinzip greift in vielen Rechtsbereichen, einschließlich des Familienrechts. In Fällen, in denen laufender Unterhalt oder das Wohl des Kindes auf dem Spiel stehen, ist die Eilbedürftigkeit offensichtlich. Hier geht es darum, die Rechte und Bedürfnisse der betroffenen Parteien in einem überschaubaren Zeitrahmen zu schützen.
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