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  • 03.07.2023 · Nachricht · Eintragung ins Geburtenregister

    Keine isolierte Überprüfung der Eintragungsverweigerung

    | Die Weigerung eines Standesamts, eine Person nicht binärer Gechlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden (OLG Frankfurt a.M. 1.8.22, 20 W 98/21, Abruf-Nr. 232534 ). |