23.08.2022 · Nachricht · Internationale Zuständigkeit
Grenzüberschreitender Sorgerechtsstreit
| Der EUGH hat eine wichtige Frage der internationalen Zuständigkeit entschieden. Das Spannungsverhältnis der Perpetuatio fori nach Art. 8 Abs. 1 der VO Nr. 2201/2003 tritt bei einer rechtmäßigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthalts in einen Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1996 zurück (EuGH 14.7.22, C-572/21, juris, Abruf-Nr. 230508 ). |
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