· Fachbeitrag · prozessrecht
Das prozessuale Stiefkind: Vereinfachtes Verfahren zur Festsetzung von Kindesunterhalt
von RiOLG Paul Wesseler, Hamm
| Das vereinfachte Verfahren zur Festsetzung von Unterhalt für minderjährige Kinder kann für das Kind (Antragsteller) vorteilhaft sein. Für den Unterhaltsschuldner (Antragsgegner) hingegen lauern Stolpersteine. |
1. Wesen, Sinn und Zweck des VV
Das vereinfachte Verfahren (VV) zur Festsetzung von Unterhalt für minderjährige Kinder ist in §§ 249 bis 260 FamFG geregelt. Durch das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und Unterhaltsverfahrensrechts (25.11.15; in Kraft getreten: 1.1.17) wurde es anwenderfreundlicher gestaltet. Der Formularzwang für Einwendungen gegen den Antrag, Unterhalt festzusetzen, wurde aufgehoben.
Sinn und Zweck des VV ist es, dem minderjährigen Kind möglichst einfach, rasch und kostengünstig einen Titel über den Kindesunterhalt zu verschaffen, um seinen laufenden Bedarf zu sichern. Dies wird durch strenge Förmlichkeit des Verfahrens erreicht, das erstinstanzlich vor dem Rechtspfleger stattfindet. Bei dem VV handelt es sich um ein summarisches Verfahren. Es wird nicht präzise der Grad der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners geprüft. Vielmehr soll in den dafür geeigneten Fällen schnell entschieden werden. Die Einwendungen werden nur auf ihre Zulässigkeit, nicht jedoch auf ihre Begründetheit geprüft.
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