19.06.2015 · Fachbeitrag · Verfahrenskostenhilfe
Entzug von Verfahrenskostenhilfe bei Täuschung
| Die im Verfahren über die elterliche Sorge (§ 1671 BGB) zunächst bewilligte VKH kann gem. § 76 Abs. 1 FamFG i.V. mit § 124 Abs. 1 Nr. 1 ZPO entzogen werden, wenn der Antragsteller die für die Bewilligung der VKH maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat (OLG Hamm 23.3.15, 4 WF 45/15, Abruf-Nr. 144653 ). |
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