21.08.2023 · Nachricht · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
BeA-Nutzung trotz fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung
| Seit dem 1.1.22 ist das BeA zu nutzen, selbst wenn die Rechtsbehelfsbelehrung insoweit fehlerhaft ist (BGH 31.5.23 XII ZB 124/22, Abruf-Nr. 236316 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig