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  • 21.08.2023 · Nachricht · Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    BeA-Nutzung trotz fehlerhafter Rechtsbehelfsbelehrung

    | Seit dem 1.1.22 ist das BeA zu nutzen, selbst wenn die Rechtsbehelfsbelehrung insoweit fehlerhaft ist (BGH 31.5.23 XII ZB 124/22, Abruf-Nr. 236316 ). |