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  • 24.02.2020 · IWW-Abrufnummer 214343

    Oberlandesgericht Celle: Urteil vom 19.02.2020 – 14 U 69/19

    Einem altersgerecht entwickeltem achtjährigem Kind, das bereits seit seinem fünften Lebensjahr im Straßenverkehr Fahrrad fährt, muss bewusst sein, dass eine länger andauernde Vorwärtsfahrt mit dem Fahrrad, während der Kopf rückwärtsgewandt und damit das Blickfeld vom Fahrweg abgewandt ist, gefahrenträchtig ist.


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    RechtsgebietBGBVorschriften§§ 823, 832 BGB