23.08.2023 · IWW-Abrufnummer 236966
Amtsgericht Wittenberg: Urteil vom 28.06.2023 – 5a F 327/23
Der Kindesmutter eines minderjährigen Kindes ist die Entscheidung über die Beantragung eines Reisepasses zur Erteilung eines Touristenvisums für die Einreise in die Russische Föderation vom 20. Juli - 4. August 2023 mit der Auflage zu erteilen, dass die Kindesmutter sich bis zum Antritt der Reise und während der Dauer der Reise täglich über veröffentlichte aktuelle Reisehinweise und eventuelle Reisewarnungen für das Zielgebiet informiert und ihre Zustimmungerklärung unverzüglich widerruft, wenn das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland für die Russische Föderation insgesamt oder aber das Zielgebiet der Reise eine Reisewarnung ausspricht und die Kindesmutter sicherstellt, dass ihre Tochter während der beschriebenen Reise jeweils über Fernkommunikationsmittel erreichbar ist.
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