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  • · Nachricht · Adoption

    Erste Adoption eines Kindes durch gleichgeschlechtliches Paar

    | Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat ausgesprochen, dass ein homosexuelles Ehepaar einen zweijährigen Jungen als Kind annehmen darf. Die beiden Männer waren eine Lebenspartnerschaft eingegangen und ließen diese nach dem Gesetz über eine „Ehe für alle“ (Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts), das am 1.10.17 in Kraft getreten ist, in eine Ehe umwandeln (AG Tempelhof-Kreuzberg, 4.10.17, 166A F 8790/16). |

     

    Das Kind lebte bereits seit seiner Geburt als Pflegekind bei den beiden und ist nun deren gemeinschaftliches Kind. Das Adoptionsverfahren war bereits 2016 eingeleitet worden.

     

    Bisher ist es für eine Lebenspartnerschaft nicht möglich, gemeinschaftlich ein Kind zu adoptieren, und es ist ungeklärt, ob diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Durch die Umwandlung in eine Ehe stellte sich dieses Problem für die beiden Männer nicht mehr.

     

    Quelle: Pressemitteilung des AG Tempelhof-Kreuzberg Nr. 1762/2017 vom 10.10.17

    Quelle: ID 44945707