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  • 22.02.2021 · Fachbeitrag · Allgemeines Persönlichkeitsrecht

    Nichtbinäre Person: Anspruch auf eine geschlechtsneutrale Anrede

    | Das LG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass die obligatorische Angabe von „Herr“ oder „Frau“ eine nichtbinäre Person in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrechts verletzen kann (3.12.20, 2-13 O 131/20, Abruf-Nr. 219379 ). |