16.12.2021 · Nachricht · Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
Scheidungsantrag aus dem Ausland: keine Zustellung per WhatsApp
| Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch, auch in der Justiz, wenn man an die beA-Nutzungspflicht oder die Einführung der E-Akte bei den Gerichten denkt. Es gibt aber auch Grenzen. Das OLG Frankfurt a. M. hat entschieden, dass die Anerkennung einer ausländischen Ehescheidung eine ordnungsgemäße und fristgerechte Zustellung des Scheidungsantrags voraussetzt. Auslandszustellungen können in Deutschland aber nicht per WhatsApp erfolgen (22.11.21, 28 VA 1/21, Abruf-Nr. 226389 ). |
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