25.09.2017 · Fachbeitrag · Beschwerdeverfahren
Terminsgebühr für Anerkenntnisbeschluss
| Ergeht im Beschwerdeverfahren in einer Familienstreitsache vor dem OLG ein Anerkenntnisbeschluss, verdienen die Anwälte eine 1,2-Terminsgebühr, da es sich um ein Verfahren mit vorgeschriebener mündlicher Verhandlung handelt. Das hat das OLG Stuttgart entschieden. |
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