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  • 20.02.2015 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht

    Pflicht des Gerichts zur Anhörung/Vorführung des Betroffenen

    | Vor der Bestellung eines Betreuers darf das Gericht unter den Voraussetzungen des § 34 Abs. 3 S. 1 FamFG nur von der Anhörung des Betroffenen absehen, wenn dessen Vorführung unverhältnismäßig ist und das Gericht zuvor sämtliche nicht mit Zwang verbundenen Versuche unternommen hat, um den Betroffenen zu befragen oder sich von ihm einen persönlichen Eindruck zu verschaffen (BGH 26.11.14, XII ZB 405/14, Abruf-Nr. 174421 . |