09.10.2017 · Fachbeitrag · Betreuungsrecht
Übergehen eines Betreuervorschlags nur bei wichtigen Gründen
| Ein naher Verwandter des Betroffenen, der zum Betroffenen persönliche Bindungen unterhält und den der Betroffene wiederholt als Betreuer benannt hat, kann nur dann zugunsten eines Berufsbetreuers übergangen werden, wenn gewichtige Gründe des Wohls des Betreuten seiner Bestellung entgegenstehen (BGH 19.7.17, XII ZB 390/16, Abruf-Nr. 196200 ). |
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