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  • 04.11.2024 · Fachbeitrag · Betreuungsverfahren

    Anhörung ist trotz Richterwechsels in der Beschwerdekammer verwertbar

    | Wird der Betroffene im Betreuungsverfahren durch die voll besetzte Beschwerdekammer angehört und wirken infolge eines Richterwechsels nur noch zwei der daran beteiligten Richter an der Beschwerdeentscheidung mit, ist der objektive Ertrag der Anhörung weiterhin verwertbar. |