· Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Klärungsbedarf bereits bei Trennung der Ehegatten
| Nach der Trennung gibt es viel zu regeln. Primär richtet sich das Augenmerk dabei auf Unterhaltsansprüche, Umgangs- und Sorgerecht, Fragen der Wohnung und die Verteilung von Vermögen oder Schulden. |
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Die Trennung wirkt sich nicht auf gemeinsame Konten und -vollmachten aus.
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Empfehlenswert ist auch, das Handy-Passwort abzuändern.
Aus den sozialen Medien können Informationen „im Scheidungskrieg“ bedeutsam werden; auch dieser Zugang ist zu verhindern. Dennoch können Dritte Informationen weitergeben, die z. B. unterhaltsrechtlich brisant sind. So ist es nicht ratsam, dort eine neue Beziehung sofort der Welt mitzuteilen.
Zu prüfen ist auch, ob eine Vorsorgevollmacht, Betreuungs- oder Patientenverfügung aufzuheben ist. Wurden für den Fall der Pflegebedürftigkeit darin dem Ehegatten Aufgaben und Berechtigungen übertragen, spricht einiges dafür, dass seit der Trennung das Vertrauensverhältnis entfallen ist.
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