· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Mietkautionsrückzahlung
| Trennt sich ein Paar, bleibt oft einer der Beteiligten allein in der vormals gemeinsamen Mietwohnung. Wie sieht es mit dem Anspruch auf Rückzahlung einer geleisteten Mietkaution aus? |
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Ein nicht verheiratetes Paar mietet gemeinsam eine Wohnung an, die Kaution zahlt allein der Mann (M). Man trennt sich, die Frau (F) bleibt in der Wohnung, M zieht aus und wird aus dem Mietvertrag entlassen. Er ist der Meinung, dass ihm jetzt der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution zusteht. |
Nimmt man den Sachverhalt beim Wort und M ist komplett aus dem Mietvertrag entlassen, hätte er auch keinen Anspruch gegen den Vermieter auf Kautionsrückzahlung mehr.
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