04.05.2020 · Fachbeitrag · Blitzlicht Mandatspraxis
Spekulationssteuer und Anwaltshaftung
| Das Damoklesschwert der Anwaltshaftung schwebt ständig über den Anwälten, z. B. wenn sich bei der Beratung zur Grundstücksübertragung von einem Ehegatten auf den anderen bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine steuerliche Belastung (§ 22 Nr. 2, § 23 EStG) aufdrängen kann und er zur steuerrechtlichen Beratung nicht bereit oder imstande ist. |
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