· Nachricht · Blitzlicht Mandatspraxis
Vaterschaftsanfechtungsfrist versäumt: Was noch geht
| Die Vaterschaft ist binnen zwei Jahren gerichtlich anfechtbar, § 1600b Abs. 1 BGB. Was aber ist zu tun, wenn die Frist versäumt wurde? |
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Anwalt A vertritt den V im Scheidungsverfahren. V hat gewusst, dass das vor der Scheidung geborene Kind K nicht von ihm ist. Über das Scheidungsverfahren wird K zwei Jahre alt. A hat die Anfechtungsfrist versäumt und fragt sich, ob für K ein Ergänzungspfleger bestellt werden kann, der die Vaterschaft des V anfechten kann. |
Die Vaterschaft kann nur durch Anfechtung oder scheidungsbedingten Statuswechsel gem. § 1599 Abs. 2 BGB beseitigt werden. Als Ausnahme von der Anfechtung lässt sich die Vaterschaft beseitigen, wenn
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