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  • 10.06.2024 · Nachricht · Doppelte Haushaltsführung

    Zweitwohnungsteuer zählt zu den Kosten der Unterkunft

    | Die Zweitwohnungsteuer für eine im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzte Wohnung fällt unter die Höchstbetragsgrenze von 1.000 EUR. Ist der Betrag ausgeschöpft, ist dieser Aufwand nicht zusätzlich als Werbungskosten abziehbar (BFH 13.12.23, VI R 30/21, Abruf-Nr. 240677 ). |